Erklärung zur Barrierefreiheit

Die St. Martin Apotheke ist bemüht, die Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite https://www.stmartin-apotheke.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV-RP zu weiten Teilen vereinbar.
Die Seiten sind strukturiert mittels Überschriften, Absätzen und anderen Gestaltungselementen. Die konsequente Verwendung der passenden Elemente ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Inhalte der Website auch über Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte (Screenreader) zu erfassen.

Die Schriftart wurde mit Hinblick auf ihre Lesbarkeit ausgewählt. Die gesamte Seite ist sowohl per Maus als auch Tastatur bedienbar.

Dennoch können an einzelnen Stellen noch Barrieren bestehen, beispielsweise niedriger Farbkontraste oder fehlende Alternativtexte bei Bildern und Links.

Die Umsetzung des neuen Internetauftritts nach BFSG im September/Oktober geplant.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.05.2025 erstellt.
Sie basiert auf einer Selbstbewertung anhand eines BITV-Tests, der folgende Prinzipien geprüft hat:

Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit
Prinzip 2: Bedienbarkeit
Prinzip 3: Verständlichkeit
Prinzip 4: Robustheit

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Barriere melden – stmartin-apotheke-wittlich@web.de
Ansprechperson: Vera van der Vorst

Durchsetzungsverfahren

Sollte eine Rückmeldung von uns nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden.
Die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz unterstützt bei Konflikten hinsichtlich der Barrierefreiheit und strebt eine außergerichtliche Streitbeilegung an.
Weitere Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz: www.lb.rlp.de.